Pro Lege - Aktuell

Schwangere Mitarbeiterin im Kiosk unerwünscht

Kann ein Kioskinhaber einer schwangeren Frau die Arbeitsstelle verweigern, weil sie als Schwangere angeblich nicht mehr zum Erscheinungsbild des Kiosks passt? Selbstverständlich ist eine derartige Diskriminierung unzulässig. Dennoch ereignen sich derartige, frauenspezifische Diskriminierungen auch 23 Jahre nach Einführung des Gleichstellungsgesetzes (GLG).

Den vollständigen Artikel finden Sie  … hier hier.

Nebenkostenabrechnungen: Jetzt überprüfen!

Viele Mieterinnen und Mieter erhalten gerade in diesen Tagen wieder die Nebenkostenabrechnung. Sie müssen nur die Nebenkosten bezahlen, die im Mietvertrag ausdrücklich und klar erwähnt sind. Nicht zulässig ist eine Position wie «übrige Betriebskosten». Reparaturen und Unterhaltsarbeiten gehören nicht in die Abrechnung. Die Nebenkosten muss der Vermieter nach einem klar nachvollziehbaren Verteilschlüssel auf alle Parteien im Haus verteilen. Haben Sie vom Vermieter eine Abrechnung erhalten, die unverständlich oder eine blosse Auflistung von Zahlen ohne Details zu den einzelnen Posten ist? Verlangen Sie in diesen Fällen vom Vermieter, dass er Ihnen eine detaillierte Abrechnung mit Angaben zu den einzelnen Buchungen zustellt. Als Mieter steht Ihnen das Recht zu, die Belege für die einzelnen Kosten bei der Verwaltung einzusehen. Sie können auch Kopien der Belege verlangen, müssen diese jedoch selbst bezahlen. Im Streitfall muss übrigens der Vermieter nachweisen, dass die Abrechnung stimmt.

Weitergehende Informationen stehen  … hier zur Verfügung.

Tipps

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